Von September 2018 bis Dezember 2022 war das Baukindergeld 2023 und Wohneigentumsförderung ein beliebtes staatliches Förderprogramm, das Familien und Alleinerziehende mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf einer Immobilie finanziell unterstützte. Das Baukindergeld und Wohneigentumsförderung sind wichtige Instrumente, um deinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Baukindergeld: Was es war und was es brachte

Das Baukindergeld war eine Leistung der staatlichen Förderbank KfW, die Familien mit einem jährlichen Zuschuss unterstützte, um Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen. Bis zum 31. Dezember 2022 konnten sich mehr als 350.000 Familien und Alleinerziehende diesen Zuschuss sichern.

Die Zukunft: Wohneigentumsförderung und Baukindergeld 2023

Aufgrund des Erfolgs des Baukindergelds plant der Staat ab Sommer 2023 ein Nachfolgeprogramm in Form eines zinsvergünstigten Kredits für Familien mit minderjährigen Kindern. Dieser Kredit soll beim Erwerb von Neubauten, die bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllen, helfen.

Einkommensgrenzen und weitere Förderkredite

Die Wohneigentumsförderung kann in Anspruch genommen werden, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Familien mit höherem Einkommen ist ab 2023 ein weiterer Förderkredit geplant, dessen Details noch nicht bekannt sind.

Zusätzliche Unterstützung durch dein Bundesland (z. B. Baukindergeld Bayern)

Neben dem Baukindergeld und Wohneigentumsförderung solltest du prüfen, ob dein Bundesland dich mit einer weiteren Förderung unterstützt, die du mit der KfW kombinieren darfst.

Wie hoch war das KfW Baukindergeld?

Die Höhe des Baukindergelds hing von der Größe deiner Familie ab, wobei die KfW zehn Jahre lang pro kindergeldberechtigtem Kind 1.200 € jährlich gewährte. Insgesamt waren das 12.000 € pro Kind.

Wer konnte Baukindergeld beantragen und welche Voraussetzungen gab es?

Um Baukindergeld beantragen zu können, mussten Familien im Förderzeitraum erstmals eine Immobilie erwerben oder bauen und in ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind leben. Weitere Voraussetzungen waren, dass es sich um die erste Immobilie handelte und das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschritt. Bei Familien mit Kindern konnte das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfallen als das Bruttoeinkommen, aufgrund des Kinderfreibetrags.

Antragstellung und erfolgreiche Bewilligung des Baukindergelds

Familien, die alle Voraussetzungen erfüllten, konnten einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Nach erfolgreicher Antragstellung war es wichtig, innerhalb von drei Monaten alle notwendigen Nachweise einzureichen. Bei erfolgreicher Prüfung der Nachweise wurde eine Auszahlungsbestätigung mit dem Termin für die erste Auszahlung verschickt.

Wichtige Hinweise zur Auszahlung und Änderungen

Das Baukindergeld wurde einmal jährlich auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Bei Änderungen der Bankverbindung musste die KfW informiert werden. Beachte, dass du die Förderung verlierst, wenn du innerhalb der zehn Jahre des Förderzeitraums aus deinem Eigentum ausziehst oder es verkaufst. In diesem Fall musst du der KfW diese Änderung mitteilen, und die jährliche Auszahlung wird eingestellt.

Zusammenfassung

Das Baukindergeld war eine erfolgreiche staatliche Förderung, die vielen Familien und Alleinerziehenden den Traum vom Eigenheim ermöglichte. Mit der geplanten Wohneigentumsförderung ab Sommer 2023 soll dieses Ziel weiterhin unterstützt werden. Achte darauf, dich über alle Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um deinen Traum vom Eigenheim bestmöglich zu verwirklichen.

Für weitere Informationen buche einen Beratungstermin unter https://oelze-findet-einsparung.de/