Leistungen – Vorsorgeversicherungen

LUDWIG OELZE

Vorsorgeversicherungen

Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist neben der allgemeinen Unfallversicherung eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Invaliditätsabsicherung. Diese kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen: Sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, jedes Jahr stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bereits 2001 komplett entfallen. Eine Absicherung erfolgt über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Grundsicherung greift, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Erwerbsminderungsrente bedeutet

  • dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt
  • dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist
  • dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf rund 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17 Prozent.

Rentenanspruch

  • unter 3 Stunden täglich –> volle Rente
  • 3 bis 6 Stunden täglich –> halbe Rente
  • 6 Stunden oder mehr täglich –> keine Rente

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kaum zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung besonders wichtig. Den „Königsweg“ mit einem umfänglichen Versicherungsschutz stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Versichert ist immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit. Sie nimmt somit nicht nur direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, sondern auch auf die tatsächliche Tätigkeit.

Rentenversicherung als Baustein der Altersvorsorge

Die Grundidee der privaten Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Damit steht Ihnen im Gegenteil zur gesetzlichen Rente sowohl das gesamte eingezahlte Kapital als auch die Summe erwirtschafteter Zinsen zu.

Die privaten Lebens- und Rentenversicherungen zeichnen sich gegenüber den staatlich geförderten Produkten wie Riester- und Rürup-Renten vor allem durch ihre große Flexibilität aus: Der Rentenbeginn ist frei wählbar, außerdem ist eine Auszahlung als Einmalleistung möglich. Während der Laufzeit der Verträge können in der Regel Zuzahlungen und Entnahmen getätigt werden.

Es gibt keine steuerliche Förderung in der Ansparphase, dafür gilt bei einer Verrentung das günstige Ertragsanteilsverfahren.

Auch Riester- und Rürup-Renten können Sinn machen.

Dies prüfen wir in einem gemeinsamen Gespräch und erarbeiten ein individuelles Renten Konzept.
Die Chancen, dass Sie die Rente erleben stehen nämlich erstaunlich gut. Die Lebenserwartung in Deutschland liegt bei über 80 Jahren. Unfälle machen mit unter 5% einen sehr geringen Anteil an Todesursachen aus und die Medizin macht jedes Jahr Fortschritte.

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